Aus gesundheitlichen Gründen brauche ich Unterstützung der IV

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihre Arbeit nicht mehr oder nur teilweise ausüben können, unterstützt Sie die kantonale IV-Stelle bei der Wiedereingliederung. Wenn Sie trotz Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben, legt die IV-Stelle den IV-Grad fest und wir berechnen die IV-Rente und zahlen sie aus.

Meine Anliegen

Krankheit & Invalidität

Leistungen der IV beanspruchen

Für wen

Versicherte, deren Arbeitsalltag von gesundheitlichen Einschränkungen beeinflusst ist und Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Invalidenversicherung IV.

Ansprechpartner

Ansprechpartner bei gesundheitlichen Einschränkungen ist zuerst der Arbeitgeber und sekundär die kantonale IV-Stelle.

Die Abteilung Leistungen AHV/IV der Ausgleichskasse Migros steht für Ihre Fragen zum IV-Taggeld und zur IV-Rente zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

IV-Stelle und Ausgleichskasse teilen sich die Aufgaben.

Die IV-Stellen erfüllen drei zentrale Aufgaben:

  • Sie unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen.
  • Sie legen den Invaliditätsgrad fest.
  • Sie bestimmen die Höhe der Entschädigung, die einer versicherten Person aufgrund ihrer so genannten Hilflosigkeit zusteht.

Die IV-Stellen sind kantonal organisiert. Für uns als Ausgleichskasse Migros sind die IV-Stellen wichtige Ansprechpartner, legen Sie doch den Grad einer allfälligen Invalidität fest.

Die Ausgleichskassen berechnen die Leistungen und zahlen sie aus.

 

Invalidenversicherung im Überblick

So gehen Sie vor

1

Unterstützung durch Dritte

Ihre Kranken- oder Unfallversicherung und Ihr Arbeitgeber unterstützen Sie in der Regel bei der Anmeldung für eine IV-Leistung. 

2

Formular ausfüllen

Füllen Sie das passende Formular für die von Ihnen beanspruchte Leistung aus.

3

Einreichen des Antrags

Reichen Sie die Anmeldung bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons ein.

Wissenswertes rund um die IV

Taggeld der IV

Sie befinden sich in der Eingliederung. Wir unterstützen Sie mit einem Taggeld der IV, das Ihnen während der Eingliederung den Lebensunterhalt sichert.

Für ein Taggeld der IV müssen Sie sich nicht anmelden. Sobald die IV-Stelle eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, prüft sie automatisch Ihr Anrecht auf ein IV-Taggeld.

Anspruch auf eine IV-Rente

Sie haben Anspruch auf eine IV-Rente, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und trotz Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben.

Ihr Anspruch auf eine IV-Rente beginnt

  • frühestens nach einer einjährigen Wartezeit, während der Sie im Durchschnitt zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren.
  • frühestens sechs Monate nach dem Einreichen der Anmeldung, auch wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit schon länger dauert.
  • wenn Sie volljährig sind (ab dem Monat nach Vollendung des 18. Altersjahres).

Die Höhe der IV-Rente hängt von Ihrem Invaliditätsgrad, Ihrem durchschnittlichen Einkommen und Ihren Beitragsjahren ab.

Kinderrente

Beziehen Sie eine IV-Rente und haben Kinder oder Pflegekinder, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderrente. Wir zahlen Kinderrenten für Kinder unter 18 Jahren oder für Kinder in Ausbildung (längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).

Änderungen melden

Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die den Anspruch auf Leistungen der IV beeinflussen, müssen unaufgefordert gemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen der IV?

Sie haben Anspruch auf Leistungen der IV, wenn Sie wegen eines Gesundheitsschadens in Ihrer Erwerbstätigkeit oder in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind.

Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich für längere Zeit bestehen. Das gilt auch, wenn Sie jünger als 20 Jahre alt sind und der Gesundheitsschaden Ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird.

Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Darf ich mit einer IV-Rente arbeiten?

Es ist im Sinn und Zweck der IV, dass Sie weiterarbeiten. Die Höhe der IV-Rente wird danach bestimmt, ob und wie viel Arbeit Ihnen trotz Invalidität zugemutet werden kann. Selbst eine ganze IV-Rente schliesst ein zusätzliches Einkommen nicht aus, da diese bereits ab einem IV-Grad von 70 Prozent gezahlt wird.

Ob Sie ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften dürfen und wenn ja, bei welcher Tätigkeit und in welcher Höhe, steht in Ihrer Rentenverfügung. Melden Sie Ihrer zuständigen IV-Stelle, wenn Sie eine neue Anstellung gefunden haben und dies Ihr Erwerbseinkommen verändert.

Wie kann ich einen IV-Leistungsanspruch geltend machen?

Sie können sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons anmelden, um Leistungen der IV zu beanspruchen. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder Sie finden es unter www.ahv-iv.ch

Die IV-Anmeldung können Sie entweder selber machen oder Ihre gesetzliche Vertretung, Behörden oder Dritte, die Sie regelmässig unterstützen bzw. dauernd betreuen, können dies auch für Sie übernehmen. Es ist wichtig, dass Sie sich rasch nach Eintritt des Gesundheitsschadens anmelden, damit kein Anspruch auf Leistungen verloren geht oder Leistungen gekürzt werden.

Was kann ich unternehmen, wenn meine IV-Rente nicht ausreicht?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV prüfen zu lassen.

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. 

Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien: 

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden 
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV
    oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und 
  • nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und 
  • in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und 
  • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder 
  • als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. 

Werde ich als IV-Rentner auch von einer 13. IV-Rente profitieren?

Nein. Nur Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt, die anderen Renten, d. h. die Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie die Renten aus der Invalidenversicherung (IV)) werden weiterhin 12-mal pro Jahr bezahlt. 

IV deutsch

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